Unternehmensumstrukturierungen wie Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen sind ebenso beurkundungsbedürftig wie verschiedene gesellschaftsrechtliche Vorgänge bei Kapitalgesellschaften, beispielsweise
Darüber hinaus kann im Rahmen von Gesellschaftsgründungen, auch soweit diese nicht beurkundungspflichtig sind, durch notarielle Beurkundung eine ausgewogene und umfassende Regelung sichergestellt werden.
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